AGB & wichtige Kundeninformationen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Für Lieferungen und Leistungen unserer Firma gelten grund-

sätzlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende

oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des

Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Geltung ab-

weichender Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden ist.

1.2 Verbraucher (Käufer) im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche

Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass

eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet

werden kann.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen

sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen

des zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung der Ware (auch per E-Mail/Internet und Fax) erklärt sich

der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind

berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von

einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann

entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden

erklärt werden.

2.3 Über Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert,

die Gegenleistung wird zurückerstattet.

2.4 Die Beratung unserer Verkäufer ist unverbindlich und befreit den Kunden

nicht von einer eingehenden Prüfung der Waren auf Ihre Eignung für die

vorgesehene Verwendung. Muster stellen unverbindliche Anschauungs-

unterlagen dar.

3. Lieferung und Leistung

3.1 Bei vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferungs-

verzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden

Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der

Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnen. Nach Ablauf dieser Frist

kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

3.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige

und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus. Kommt

der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirk-

kungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs

und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim

Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

4.2 Für nicht fristgemäße Lieferung, haftet der Verkäufer nur dann, wenn

die Verzögerung auf dessen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

4.3 Äußerliche Beschädigungen der Verpackung/Ware müssen bei Über-

gabe zwecks Schadensregulierung vom Frachtführer bescheinigt werden.

Unvollständige Ware, Falschlieferungen oder Waren mit offensichtlichem

Mangel sind spätestens innerhalb 48 Stunden bei uns anzuzeigen.

5. Rücknahme

5.1 Elektroteile und Sonderbestellungen sind von der Rückgabe

ausgeschlossen.

5.2 Bei Rückgabe muss die Sicherungskennzeichnung unbeschädigt auf

der Ware vorhanden sein.

5.3 Wird ein Teil von einem Käufer zurückgegeben, welches keine Mängel

aufweist und bei dem kein Fehler des Verkäufers vorliegt, wird eine

Wiedereinlagerungsgebühr von 15% des Kaufpreises erhoben.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der

Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die Versendung

von Ware erfolgt ausschließlich Bar, per Vorkasse oder Nachnahme.

6.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum der

Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer

laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7. Gewährleistung bei Sachmangel

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistung 1 Jahr

ab Verkaufsdatum. Bei Verträgen mit Unternehmern wird die

Gewährleistung wegen gebrauchter Vertragsgegenstände ausge-

schlossen. Sondervereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.

7.2 Die Gewährleistung umfasst den Kaufgegenstand selbst. Mitgelieferte

Anbauteile sowie alle Dichtungen, Schläuche, Leitungen, Wellen-

dichtringe, Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen,

Zahnriemen sind keine Bestandteile des Kaufvertrages und sind somit

von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.3 Wegen Mängeln, die dem Verkäufer bei Vertragsschluss bekannt waren,

ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht die Beseitigung des

Mangels ausdrücklich zugesagt wurde.

7.4 Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer

ökonomischen Interessen zur Behebung eines Sachmangels der Ware

folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter

EUR 100 kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen.

Übersteigt der Wert der Ware EUR 100, steht uns binnen angemessener

Zeit zunächst ein Nachbesserungsanspruch zu. Als angemessen gilt eine

Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung

wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatz-

lieferung. (Aggregate +/- 15000 KM ohne Wertausgleich).

7.5 Ergibt eine Überprüfung im Rahmen der Nacherfüllung, dass ein Mangel an

der Kaufsache vorgelegen hat, so beschränkt sich die Nacherfüllung auf die

zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-,

Arbeits- und Materialkosten. Sonstige Schadensersatzansprüche gegenüber

der Firma Planet of Parts  sind ausgeschlossen.

Ergibt eine Überprüfung jedoch, dass ein Mangel von vornherein nicht vor-

gelegen hat und der Defekt auf andere Ursachen zurückzuführen ist, so hat

die Firma Planet of Parts  das Recht, die zum Zweck der Überprüfung erforder-

lichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-. Arbeits- und Material-

kosten vom Käufer zu verlangen.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner

Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung

des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,

insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer

jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.4 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter

Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schaden-

ersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter

Nacherfüllung Schadenersatz, so beschränkt sich dieser auf die Differenz

zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn

wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

9.5 Angaben über Laufleistungen geben in jedem Fall nur die Angaben des

Kilometerzählers des KFZ und/oder Angaben des Lieferanten wieder.

8.8 Der Käufer verpflichtet sich

a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der betreffenden

Baugruppe von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen und auf

unser Verlangen schriftlich nachzuweisen (Rechnungsbeleg)

b) den fachlich richtigen Einbau der Baugruppe (Motor, Getriebe, Differential

sowie sicherheitsrelevante Ersatzteile wie z. B. Brems-, Fahrwerk-, und

Lenkungsteile von einem KFZ-Meisterbetrieb/Fachbetrieb mit Nachweis

vornehmen zu lassen.

c) beim Einbau die Betriebsstoffe des Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl,

Frostschutzmittel, usw.) zu erneuern, sowie bei Motoren den Ölfilter und bei

vorhandener Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen

zu erneuern.

d) das Zylinderkopfsiegel bei Motoren nicht zu entfernen oder zu beschädigen.

Das öffnen kann nur mit schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.

e) keine Entfernung von Kennzeichnungen (allgemein) und Überhitzungs-

indikatoren (bei Motoren!) vorzunehmen.

8.9 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der funktions-

tüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewähr-

leistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.

8.10 Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern,

Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bodenzügen, Gestängen, etc. zu

überprüfen. Weiterhin müssen alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie

bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel)

kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren

nach Inbetriebnahme der ersten 500-1000 km nicht voll zu belasten, sondern

nach Möglichkeit einzufahren.

9. Selbstausbau der Teile

Den Selbstausbau der Teile führt der Kunde auf eigene Gefahr und ohne

jegliches Rückgaberecht des Teiles aus. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt

der Verkäufer keine Haftung. Für alle durch den Ausbau verursachten

Schäden haftet der Kunde gegenüber dem Verkäufer. Grundlage für die

Schadenbemessung ist der Verkaufspreis des beschädigten Teils.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung

unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

10.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche des

Kunden aus Produkthaftung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht

bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei

Verlust des Lebens des Kunden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts-

stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in

Deutschland hat oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allg. Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirk-

same Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaft-

licher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

20040102

 



Datenschutz

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Einsicht in den Vertragstext:
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